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Kaution zurück­fordern

Abfragemaske ausfüllen – Ersteinschätzung erhalten

In nur wenigen Schritten zu Ihrer Ersteinschätzung:

Beantworten Sie kurz die folgenden Fragen zur Mietkaution. Ihre Angaben ermöglichen uns eine fundierte Ersteinschätzung, ob ein Anspruch auf Rückzahlung besteht. Füllen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die Abfragemaske vollständig und umfassend aus.

Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Datum der Rückgabe - 1 / 10

Hinweis: Grundsätzlich erhält der Mieter die Kaution nach Auszug aus der Wohnung zurück. Allerdings ist der Rückzahlungsanspruch mit Wohnungsübergabe noch nicht gleich fällig. Fälligkeit tritt erst ein, wenn der Vermieter abschätzen kann, ob Forderung aus dem Mietverhältnis bestehen wegen derer er auf die Kaution zurückgreifen muss. Erst dann ist die Rückzahlung der Kaution fällig.

Oft enthalten auch die Mietverträge selbst Regelungen, nachdem die Kaution mit Ablauf bestimmter Fristen (beispielsweise drei oder sechs Monate) zurückzuzahlen ist. Sollte eine solche Regelung in Ihrem Vertrag nicht vorhanden sein, hat sich in der Rechtsprechung eine Überlegungsfrist von etwa sechs Monaten durchgesetzt, wobei diese Frist lediglich als grobe Richtlinie zu betrachten ist.